Hinweis: Die oben genannte Anschrift ist nicht der Trainingsort für die angebotenen Leistungen.
Dieser wird immer frühzeitig vor Veranstaltungstermin bekannt gegeben.
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Esslingen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Aussichtsturm 5
Die für die Ausübung der angebotenen Leistung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 a) und f) TierSchG erforderliche Erlaubnis wurde vom Landratsamt Esslingen/Veterinäramt erteilt. Zudem hat eine Haltungsüberprüfung stattgefunden, die die Aufnahme von Gasthunden gestattet.
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